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General Terms and Conditions
Valid for existing services until 20 August 2006.
Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Internet Service Provider "Ledl.net GmbH, Wiener Strasse 2, 5202 Neumarkt (im folgenden "ISP" genannt) gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ISP angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des ISP wie den Webhosting Geschäftsbedingungen und den Domainregistrierungs-Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich der ISP diesen ausdrücklich und ? außer gegenüber Konsumenten ? schriftlich unterworfen hat.
Die Geschäftsbedingungen des ISP gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.
Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs
Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc) begonnen hat.
Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).
Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. Der ISP wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Der ISP behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. Der ISP wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit des ISP zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden des ISP nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung des ISP. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen den ISP diesbezüglich schad- und klaglos.
Keine Vollmacht der Mitarbeiter des ISP
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP haben keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
Leistungen aus diesem Vertrag
Leistungen des ISP
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.
Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich und ? außer bei Konsumenten ? schriftlich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch den ISP, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 10,-- exkl. USt. pro Monat der Überschreitung des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nur, wenn der Kunde die Verzögerung gerügt hat aber nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
Störungsbehebung
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom ISP zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gelten diese AGB sinngemäß.
Der Kunde hat den ISP bei der Findung der Störungs- und Fehlerursache im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem ISP oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit die benötigten Informationen zu geben.
Dienstequalität
Der ISP trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB.
Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch den ISP
Dem Kunden verkaufte Waren, Geräte, Dienstleistungen oder sonstige Güter, zum Beispiel Nutzungsrecht an einem Domainnamen stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
Entgelte und Entgeltänderungen
Gültige Entgelte
Die Entgelte für die Benutzung des Internetdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht.
Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.
Entgeltbestandteile
Es wird zwischen monatlichen oder jährlichen fixen (z.B. Grundgebühr für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Web-Space und sonstigen Diensten.), und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
Änderung der Entgelte
Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Telekommunikations-leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor.
Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs. 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Zahlungen
Abrechnung
Die Entgelte werden jeweils ab dem Tag der Leistungserbringung für ein Jahr im Voraus verrechnet, außer im Angebot wurde eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung vereinbart.
Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt mit Kreditkarte oder im Bankeinzugsverfahren 14 Tage nach Rechnungslegung oder durch Vorauszahlung per Banküberweisung. Sofern der ISP der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit vom ISP widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Kreditkartenzahlung oder Bankeinzug vorzunehmen und dem ISP nachzuweisen.
Zahlung mit Kreditkarte
Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.
Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten jährlich, im Vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.
Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Lieferung und der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen
Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen.
Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt. genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Zumindest ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist jedenfalls sofort fällig.
Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
Aufrechnung
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.
In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom ISP anerkannt worden ist.
Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Entgeltnachweis
Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte.
Gewährleistung
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.
Behebung von Mängeln
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Punkt gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsausschluss
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. Der ISP haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
Mängelrüge
Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
Haftung des ISP; Haftungsausschluss und Beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden
Haftungsausschluss
Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen den ISP die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.
Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von E-Mails
Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen des ISP kann daher nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich des ISP. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (vom ISP oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbaren Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Der ISP behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des ISP unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der zur Verfügung Stellung der Internetdienstleistungen kommen. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Der ISP übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Festgehalten wird, dass dieser Punkt allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.
Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc
Weiters haftet der ISP nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage des ISP oder über eine Information durch den ISP erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Der ISP übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden
Der ISP haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
Schutz des Internetdienstezugangs
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für den ISP oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für den ISP oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist der ISP zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.
Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird der ISP in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens des ISP ? nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.
Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen
Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von erbrachten Diensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
Haftungsausschluss des ISP bei Verletzungen des Kunden durch Dritte
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und ?ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder diese Rechtsverletzung für einen Laien nicht erkennbar ist und kein entsprechender gerichtlicher Bescheid vorliegt. Ein qualifizierter Hinweis liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Hinweisende schriftlich oder per E-Mail an eine geeignete Kontaktstelle beim Provider unter gleichzeitig lesbarer Angabe seines Namens wendet, der Hinweis das verletzte Rechtsgut und die Stelle (z.B. URL), an der die rechtsverletzende Information im Netz gespeichert ist bzw. sich die rechtsverletzende Tätigkeit im Netz nachvollziehen lässt, mit hinreichender Deutlichkeit und Ernsthaftigkeit bezeichnet und der Hinweisende eine Kontaktadresse angibt und bei Verletzungen des Urheberrechts entweder glaubhaft und nachvollziehbar seine Urheberschaft oder die Berechtigung, für den Inhaber des Urheberrechts zu handeln, darlegt oder sich als befugter Vertreter einer der gesetzlich anerkannten Verwertungsgesellschaften zu erkennen gibt. Anonyme Anfragen bearbeitet der ISP nicht.
Sobald der ISP entweder tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information erlangt oder durch einen qualifizierten Hinweis davon Kenntnis erlangt, wird er dann, wenn die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien offenkundig ist, die gespeicherte Information spätestens bis zum Ablauf des auf den Hinweis folgenden Arbeitstages entfernen oder den Zugang zu ihr sperren, sofern dem keine besonderen organisatorischen oder technischen Schwierigkeiten, insbesondere Zeitverschiebungen, entgegenstehen.
Vertragsdauer und Kündigung; Sperre
Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer 40-tägigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer 40-tägigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache Schriftform ausreichend). Für die Kündigung müssen die vom ISP auf dessen Website zur Verfügung gestellten Kündigungsformulare verwendet werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Der ISP behält sich vor, auch Kündigungen welche nicht per Einschreiben einlangen, sondern per Fax oder Brief, ebenfalls zu akzeptieren. Ein Eingang der Kündigung kann in diesem Fall aber nicht garantiert werden.
Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den ISP.
Der ISP ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw. teilweise Sperre
Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn der Kunde Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt; wenn er einen überproportionalen Datentransfer verursacht; wenn er gegen die guten Sitten und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt; bei Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen.
Der ISP kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Der ISP ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann der ISP bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch den ISP aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.
Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung kann vom ISP mit EUR 30,-- vergebührt werden; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben vorbehalten.
Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des ISP gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre der Leistungen vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen würden.
Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche dem ISP gegenüber ableiten.
Datenschutz
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
Der Kunde gestattet dem ISP die Aufnahme seines Namens bzw. Firma und seiner URL in eine Referenzliste, die auch auf der Website des ISP veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services vom ISP sowie betreffend Produkte und Services der Geschäftspartner des ISP in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens, Firma und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim ISP und werden nicht an Dritte, auch nicht an Geschäftspartner des ISP weitergegeben. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich per Fax oder E-Mail widerrufen Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen den österreichischen Gesetzen insbesondere auch den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden den von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden, ebenso Domainnamen-bezogene Kundendaten, welche in die über die Registrierung des Nutzungsrechtes entscheidenden WHOIS-Datenbanken eingetragen werden müssen und teilweise öffentlich abrufbar sind.
Information gem. § 96 Abs. 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. Soweit der ISP gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der ISP dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Der ISP wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten:
Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, vom Kunden übermittelte technische Daten z.B.: Nameservernamen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
Stammdaten werden gem § 97 Abs. 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Der ISP hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn der ISP oder eine Person, für die der ISP einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat. Verkehrsdaten
Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und oder eines Zahlungsverzuges erforderlich ist speichern oder löschen. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.
Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.
Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.
Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des ISP, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten des ISP verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services des ISP sowie Geschäftspartnern des ISP in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim ISP. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der ISP wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Der Kunde nimmt die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) zur Kenntnis, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.
Datensicherheit
Der ISP wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software
Leistungsumfang
Bei individuell vom ISP erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Rechte an gelieferter Software
Bei der Lieferung von Software räumt der ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde den ISP schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.
Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom ISP nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde den ISP von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Gewährleistung
Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinn des Gewährleistungsrechts vorliegt) oder, dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch nicht berührt.
Ansonsten gelten die sonstigen Gewährleistungsbestimmungen dieser AGB.
Rücktritt bei Softwaremängeln
Werden vom ISP gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen im Sinne von § 918 Abs. 2 ABGB vorliegen.
Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.
Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (z.B. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.
Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.
Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente
Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat der ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (z.B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.
Keine Prüfungspflicht des ISP
Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.
Rechtseinräumung durch den ISP
Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich - anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.
Sonstige Bestimmungen
Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax oder durch ein Email Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Schriftform für Mitteilungen des Kunden
Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.
Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ISP umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene eMail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.
Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Einheitliche europäische Notrufnummer
Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.
Stand Dezember 2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ledl.net GmbH, FN 258818s, Wiener Strasse 2, 5202 Neumarkt
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